Heirat / Partnerschaft / Scheidung
Durch eine Eheschliessung ändern sich auch die Voraussetzungen für die Beiträge resp. die spätere Rente.
Als verheiratet gelten Sie für das ganze Kalenderjahr, in dem die Ehe geschlossen wird. Hingegen gelten Sie während des ganzen Kalenderjahres, in welchem die Ehe geschieden wird, beitragsrechtlich als nicht verheiratet. Im Kalenderjahr der Verwitwung gelten Sie bis zum Ende des Monats, in dem Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte stirbt, als verheiratet. Für den Rest des Kalenderjahres gilt der überlebende Ehegatte /die überlebende Ehegattin als nicht verheiratet.
Mehr zur Beitragspflicht von NichterwerbstätigenSenden Sie dafür eine Kopie der Trennungsvereinbarung bzw. des Scheidungsurteils an die Familienausgleichskasse.
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