Mein Kind hat eine Behinderung

Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Die IV-Stellen können Minderjährige und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützen:

  • Vor dem vollendeten 20. Altersjahr übernehmen die IV-Stellen die Kosten für medizinische Eingriffe zur Behandlung gewisser angeborener Leiden.
  • Versicherte Personen haben vor dem 20. Altersjahr unter gewissen Umständen Anspruch auf chirurgische Eingriffe sowie Physio- und Psychotherapien, die massgeblich zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit beitragen.
  • Die IV-Stellen unterstützen Jugendliche mit Behinderungen beim Einstieg ins Erwerbsleben. Sie haben Anspruch auf Berufsberatung. Die IV-Stellen übernehmen zudem behinderungsbedingte Mehrkosten, die bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung entstehen.
  • Unter gewissen Voraussetzungen entsteht ab Geburt ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Wenn Ihr minderjähriges Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne gesundheitliche Einschränkung im
  • Tagesdurchschnitt eine zusätzliche Betreuung von mindestens vier Stunden benötigt, können Sie zudem bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons einen Intensivpflegezuschlag beantragen.
  • Minderjährige Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die sie für die Ausbildung benötigen oder die sie dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu bewältigen.