Familie / Kinder
Informationen zu Zulagen, Entschädigungen bei Mutterschaft und weiteren Leistungen
Für selbständige Landwirte, landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etc. gilt das Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft, welches ebenfalls Kinder- und Ausbildungszulagen kennt.
Zudem muss die Anspruchsberechtigte unmittelbar vor der Geburt des Kindes während mindestens neun Monaten in Sinne des AHV-Gesetztes obligatorisch versichert gewesen sein.
Mehr zur MutterschaftsentschädigungFür die Kinderrenten ist eine Anmeldung notwendig. Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der massgebenden Rente von Vater oder Mutter.
Mehr zur AnmeldungDie Voraussetzungen für den Bezug einer Witwen- oder Witwerrente sind unterschiedlich. Waisenrenten erhalten Kinder bis zum 18. Altersjahr. Sind sie in Ausbildung, längstens bis zum 25. Altersjahr. Kinder- und Waisenrenten werden miteinander koordiniert, falls auf beide ein Anspruch besteht.
Mehr Informationen zu HinterlassenenrentenDie IV-Stellen können Minderjährige und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützen. Jugendliche, welche wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Schwierigkeiten bei der Berufswahl oder in der Ausbildung haben, können durch Früherfassung und weitere Massnahmen unterstützt werden.
Mehr zu den Massnahmen der IV