Jugendliche / junge Erwachsene
Informationen zu den Rechten und Pflichten im Sozialversicherungsbereich
Nichterwerbstätigen-Beiträge
Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sind ab dem 1. Januar des Jahres als Nichterwerbstätige beitragspflichtig, in dem sie das 21. Altersjahr vollenden. Der Beitrag ist der kantonalen Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt zu entrichten.
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Ausbildungszulagen
Während der Ausbildung resp. dem Studium können für Jugendliche von 16 bis 25 Jahren allenfalls Ausbildungszulagen bezahlt werden. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber, bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden sowie für Personen in der Landwirtschaft direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse.
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Kinder- und Waisenrenten
AHV und IV zahlen für 18- bis 25-jährige Jugendliche in Ausbildung Kinder- oder Waisenrenten aus, wenn einer oder beide Elternteile Altersrentner oder Invalidenrentner oder verstorben sind.
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Erwerbsersatz (EO)
Während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten haben auch Personen in Ausbildung Anspruch auf Erwerbsersatz.
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Ergänzungsleistungen
Wenn eine Kinder- oder Waisenrente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV oder IV ausgerichtet werden.
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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV).
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Meldung / Anmeldung Invalidenversicherung
Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Hausarbeit oder Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle bestimmte Massnahmen in Betracht.
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