Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie von Krankheit oder Unfall betroffen sind, sollten Sie so rasch als möglich mit der IV-Stelle Kontakt aufnehmen.
Meldung / Anmeldung Invalidenversicherung
Versicherte Personen, die für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zur Früherfassung melden. Sie können das Meldeformular ausfüllen oder sich telefonisch an die IV-Stelle wenden.
Beitragspflicht
Krankentaggelder gehören nicht zum beitragspflichtigen Lohn. Bei längerdauernder Arbeitsunfähigkeit sind Sie allenfalls als Nichterwerbstätige bzw. als Nichterwerbstätiger beitragspflichtig, sofern Sie im ganzen Kalenderjahr den erforderlichen Beitrag nicht über eine Teilarbeitsleistung abgerechnet haben.