Ärztinnen und Ärzte / Spitäler

Arbeitsunfähige Personen bei der Invalidenversicherung melden

Meldung zur Früherfassung

Behandelnde Ärzte, Ärztinnen und Chiropraktoren sind dazu berechtigt, den IV-Stellen einen Patienten oder eine Patientin zu melden.

Eine Meldung empfiehlt sich in verschiedenen Situationen:

  • Der Arbeitsplatz Ihrer Patientin oder Ihres Patienten ist aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder die betroffene Person hat bereits die Kündigung erhalten.
  • Aus gesundheitlichen Gründen sind Entlastungen am Arbeitsplatz nötig, zum
    Beispiel angepasste Tätigkeiten oder Hilfsmittel.
  • Weil Sie nicht ausreichend über die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz informiert sind, fühlen Sie sich bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit Ihres Patienten oder Ihrer Patientin überfordert.

Im Rahmen der so genannten Früherfassung zeigt sich, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen. Zur Klärung der medizinischen Situation holt die IV-Stelle bei Bedarf Auskünfte des Arztes oder der Ärztin ein.Weitere

Informationen zu den verschiedenen Themen, mit denen Ärztinnen und Ärzte im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung konfrontiert werden, finden Sie auf der Plattform "iv-pro-medico".