Elternentschädigung

Betreuungsentschädigung (BUE)

Eltern haben Anspruch auf Urlaub, wenn ihr Kind schwer erkrankt oder verunfallt.

  •    Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeinträchtigt wenn:

    • eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist
    • der Verlauf oder der Ausgang dieser Veränderung schwer vorhersehbar ist oder mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder dem Tod zu rechnen ist
    • ein erhöhter Bedarf an Betreuung durch die Eltern besteht- mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen muss.
  • Eltern haben Anspruch auf Betreuungsentschädigung, wenn:

    • sie ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind haben
    • sie ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen.

    Zudem erfüllen die Eltern zu diesem Zeitpunkt eines der Kriterien:

    • sie sind Arbeitnehmer/-in
    • sie sind selbständig erwerbend
    • sie arbeiten im Betrieb der Ehefrau oder des Ehemannes, der Familie oder Konkubinatspartnerin oder des Konkubinatspartners mit und erhalten einen Barlohn vergütet
    • sie sind arbeitslos und beziehen bereits Taggeld der Arbeitslosenversicherung
    • sie sind wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig und beziehen deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde
    • sie stehen in einem gültigen Arbeitsverhältnis, aber erhalten keine Lohnfort- zahlung oder Taggeldleistung, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.
  • Die Betreuungsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches die Eltern unmittelbar vor dem Bezug ihrer Urlaubstage erzielt haben, höchstens aber 196 Franken pro Tag.

    Beziehen die Eltern zu Beginn des Entschädigungsanspruchs ein Taggeld der

    • Arbeitslosenversicherung
    • Invalidenversicherung
    • obligatorischen Krankenversicherung
    • Militärversicherung

    geht die Betreuungsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.