Erwerbsersatz für Dienstleistende (EO)

Erwerbsersatzordnung

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die

  • in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst oder im Rotkreuzdienst Dienst leisten
  • Zivildienst leisten
  • im Zivilschutz Dienst leisten
  • an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport teilnehmen
  • an Jungschützenleiterkursen teilnehmen

Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Anmeldung mit den geleisteten Diensttage und leiten sie vollständig ausgefüllt weiter an den Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre EO-Anmeldung an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne EO-Anmeldung wird keine Entschädigung ausgerichtet.