Krankenversicherung (KVG)
Über die obligatorische Krankenversicherung soll der ganzen Bevölkerung eine angemessene Behandlung bei Krankheit und Unfall gewährleistet werden. Im Auftrag des Kantons ist das Gesundheitsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh. zuständig für Fragen des Versicherungsobligatoriums.Gesundheitsdepartement, Hoferbad 2, 9050 Appenzell 071 788 94 54