Internationales
Worauf Sie bei der Aus- oder Einreise in die Schweiz im Bereich Soziale Sicherheit achten müssen
Die stetig steigende Mobilität der Arbeitnehmenden hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Für eine bessere Koordination und somit für ein lückenloses Sozialnetz hat die Schweiz internationale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Die wichtigsten Abkommen sind diejenigen mit den EU- und den EFTA-Staaten. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz am 1. Juni 2002 (FZA) regeln die massgebenden EU-Verordnungen die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.
Seit 1. April 2012 sind die neuen Verordnungen (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und 987/2009 zur Durchführung in Kraft.
Für den Verkehr mit den EFTA-Staaten gelten seit dem 01.01.2016 die selben Regeln (EG) 883/2004).
Weitere Informationen
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Merkblatt 10.01 - Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
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Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
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Merkblatt 10.03 - Informationen für Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
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Merkblatt 11.01 - Flüchtlinge und Staatenlose
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Merkblatt Soziale Sicherheit in der Schweiz
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Merkblatt Social security in Switzerland
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Merkblatt Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ziehen
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Merkblatt Leaving Switzerland and moving to an EU or EFTA member state
Formulare
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Bescheinigung A1 - Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind
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Internationales E 411 - Anfrage betreffend Anspruch auf Kindergeld im Wohnsitzland der Familie
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Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemäss Art. 109 VO 574/72
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Internationales Hilfsblatt für die Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei Mehrfachtätigkeit
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Internationales Certificate of coverage (Entsandtenbescheinigung)
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Antrag für Entsendungsbescheinigung