Altersrenten
Ab dem Referenzalter erhalten Sie Ihre Altersrente. Sie können die Rente auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teil-Rente beziehen.
Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate im Voraus derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die zuletzt Beiträge erhalten hat. Ausnahme: Wenn die Ehepartnerin, der Ehepartner oder die Antragstellerin, der Antragsteller selbst bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig, welche bereits Leistungen auszahlt.
Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben Frauen und Männer ab dem Referenzalter. Voraussetzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitragsjahr. Wer lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält eine volle Altersrente.
Auf Wunsch lässt sich die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar, von 20 bis 80 Prozent. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3 Prozent (1/44).
Die Höhe der Rente wird ebenso von der Höhe des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens beeinflusst. Dieses kann sich aus bis zu drei Elementen zusammensetzen:
- dem aufgewerteten Durchschnitt der versicherten Einkommen
- dem Durchschnitt der Erziehungsgutschriften (die Summe der Erziehungsgutschriften dividiert durch die gesamte Beitragsdauer)
- dem Durchschnitt der Betreuungsgutschriften (die Summe der Betreuungsgutschriften dividiert durch die gesamte Beitragsdauer)
Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt: Die Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten. Jede und jeder Versicherte kann kostenlos eine «Vorausberechnung der Altersrente» beantragen.
Wenn innerhalb von 5 Jahren mehrere Rentenvorausberechnungen verlangt werden, können diese kostenpflichtig werden.