Hilfsmittel

Kostenbeiträge für Hörgeräte, Rollstühle und andere Hilfsmittel im Alter

Anspruch auf Hilfsmittel

Die AHV leistet Kostenbeiträge für Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Die Ausgleichskassen und die Pro Senectute sind verantwortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln. Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich und Sie finden diese auch in unserem Online-Schalter.