AHV - Leistungen
Nach Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren, bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.
Allgemeine Informationen
Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie:
- Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
- Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)
Anmeldung für eine Leistung
Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.
Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,
- weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen
- weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann
- weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten
- weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen
Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich oder können auf den folgenden Seiten heruntergeladen werden.
Renten / weitere Leistungen
Mehr Informationen über Renten
Altersrenten
Bezugsmöglichkeiten und Anmeldung
Hinterlassenenrente
Leistungen bei Todesfalls des Ehegatten oder eines Elternteils
Hilflosenentschädigung
Hilfe bei Einschränkungen von Grundfunktionen wie selbständig essen oder sich ankleiden
Hilfsmittel
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