Individuelles Konto (IK)

Die Ausgleichskasse führt für jede beitragspflichtige Person ein Individuelles Konto.

Darauf werden die Jahreseinkommen, von denen der Beitragspflichtige Beiträge leistet, eingetragen. Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden werden die den Beiträgen entsprechenden Einkommen eingetragen. Bei Arbeitnehmern meldet der Arbeitgeber jeweils Ende Jahr, wie sich die von ihm bezahlten Beiträge auf die einzelnen Arbeitnehmer verteilen. Ist ein Versicherter für verschiedene Arbeitgeber tätig, welche die Beiträge bei unterschiedlichen Ausgleichskassen abliefern, führt jede dieser Kassen ein Individuelles Konto. Wer überprüfen will, ob der Arbeitgeber die vom Lohn abgezogenen Beiträge wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, oder ob die Beitragsdauer lückenlos ist, kann bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug verlangen. Dieser wird kostenlos ausgestellt.

Legende:
1 = Versichertennummer
2 = Name, Vorname des Versicherten
3 = Geburtsdatum
4 = Nummer der kontoführenden Ausgleichskasse
5 = Abrechnungsnummer
6 = Einkommenscode
7 = Beitragsdauer
8 = Einkommen
9 = Arbeitgeber

Bestellen Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto – schnell und einfach!

InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen

Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen Versichertennummer, welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum diejenigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen zu lassen, welche unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen.